Die prominente Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss ins Gefängnis. Das OLG Hamm bestätigte eine Entscheidung des Landgerichts, wonach die Strafe der 90-Jährigen nicht zur Bewährung ausgesetzt wird.
Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck muss weiterhin im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld bestätigt, nach der die Haftstrafe der heute 90-Jährigen nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Das sagte ein Sprecher des OLG der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag.
Wegen Volksverhetzung in zwei Fällen hatte das Landgericht Detmold Haverbeck zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Verden in Niedersachsen hatte sie wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Seit Mai 2018 sitzt die 90-Jährige aus Vlotho in Ostwestfalen diese Strafe im geschlossenen Vollzug in einem Gefängnis in Bielefeld-Brackwede ab.
Laut Strafgesetzbuch können Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Haftentlassung beantragen. Das Landgericht Bielefeld sah für Haverbeck allerdings keine günstige Prognose und lehnte ihren Antrag ab. Das OLG entschied bereits am 24. September, dass die Beschwerde Haverbecks gegen diese Entscheidung unbegründet ist.
Haverbeck wurde bereits mehrmals wegen Volksverhetzung verurteilt. Sie behauptete wiederholt, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Am 27. Januar 1945 hatten sowjetische Truppen das Lager befreit. Allein in Auschwitz waren etwa 1,1 Millionen Menschen ermordet worden.
dpa/mam/LTO-Redaktion
OLG Hamm bestätigt Vollzug der Haftstrafe: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38053 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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