Für einen ungewöhnlichen Fahrstuhlunfall mit mehreren Verletzten in einem Hotel hat das OLG in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil einen Bauunternehmer haftbar gemacht. Drei Gäste eines Kongresscenters im Raum Dresden hatten im Oktober 2006 Verbrennungen dritten Grades erlitten.
Die Werkleistung des Generalunternehmers war mangelhaft, weil die Aufzugssteuerung nicht sach- und fachgerecht programmiert war und nicht den maßgeblichen Regeln der Technik entsprach, so das Oberlandesgericht (OLG). Der Aufzug hätte nach der automatischen Fahrt infolge eines Brandalarms im Erdgeschoss mit offenen Türen stehen bleiben müssen und hätte sich nicht mehr in Bewegung setzen dürfen (Urt. v. 15.11.2011, Az. I-21 U 167/10).
Im Untergeschoss des Hotels war aus einer Fernwärme-Leitungen massiv Heißwasser ausgetreten. Der Dampf löste Brandalarm aus. Der Hotelaufzug fuhr automatisch ins Erdgeschoss und blieb dort mit geöffneten Türen stehen. "Drei Hotelgäste bestiegen den Aufzug", berichtete eine Gerichtssprecherin. Weil aber erneut ein Alarm losging, fuhren sie nicht wie erhofft in das Ober- sondern automatisch in das Untergeschoss. "Beim Öffnen der Aufzugstür drang Heißwasser in die Kabine und verletzte die Hotelgäste schwer."
Es ging um rund 360.000 Euro Schmerzensgeld und Behandlungskosten. Der Versicherer des Hoteliers machte den Generalunternehmer haftbar, der den Umbau des historischen Gebäudes übernommen hatte. Zu Recht, befand der 21. Zivilsenat.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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OLG Hamm: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5102 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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