Weil er seine Ex-Frau via Facebook beleidigte, muss ein 35-Jähriger Mann zurück ins Gefängnis. Das OLG Hamm wertete sein Verhalten als Verstoß gegen das Kontaktverbot gegenüber der Frau, welches als Bewährungsauflage ergangen war.
Nach beleidigenden Einträgen auf seiner eigenen Facebook-Seite muss ein 35-jähriger Mann aus Löhne zurück ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm wertete die Äußerungen über seine ehemalige Frau als Verstoß gegen Bewährungsauflagen. Nach einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung hatte der Straftäter sich nicht an ein Kontaktaufnahmeverbot gehalten. Das OLG bestätigte damit rechtskräftig einen Beschluss des Landgerichts (LG) Bielefeld (v. 07.05.2015, Az. 3 Ws 168/15).
Der Mann aus dem Kreis Herford wurde 2009 wegen versuchten Totschlags an seiner Frau zu fast sieben Jahre Haft verurteilt. 2014 wurde die Strafe unter Auflagen ausgesetzt. Anschließend schrieb er eine Vielzahl beleidigender Einträge. Dies wertete das Gericht als bewussten Versuch, Kontakt zum Opfer aufzunehmen, auch wenn dies nur indirekt über Angehörige oder Bekannte geschehen konnte. Außerdem sieht das OVG die Gefahr, dass der Mann erneut gewalttätig wird, da der Partnerschaftskonflikt offenbar noch nicht aufgearbeitet wurde.
dpa/avp/LTO-Redaktion
OLG Hamm zu Bewährungsauflagen: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15801 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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