Die Deutsche Bahn muss ihre Bahnhofs-Stromnetze bis zum Jahresende für andere Stromanbieter öffnen. Dann können Pächter von Gaststätten und Geschäften in Bahnhöfen zwischen Stromanbietern wählen.
Das sieht ein Vergleich vor, der am Mittwoch auf Anraten des Düsseldorfer Oberlandesgerichts zwischen der Bahn und der Bundesnetzagentur vereinbart wurde.
Das Gericht gab in diesem Rechtstreit der Bundesnetzagentur im Grundsatz Recht: Die Bahn sei als Stromnetzbetreiber verpflichtet, den Zugang für andere
Stromanbieter zu gewährleisten. Die Bahn hatte zunächst argumentiert, die technische Öffnung der bundesweit 2300 kleinen Stromnetze würde einmalig 100 Millionen Euro und jährlich 20 Millionen Euro kosten. Dies sei unzumutbar.
Auch gegen die Anweisung der Bundesnetzagentur, die Öffnung bis zum 1. Februar diesen Jahres zu ermöglichen, hatte sich die Bahn gewehrt.
Die automatisierten Prozesse für den Anbieterwechsel sollen nun bis zum Jahresende 2011 fristgerecht eingeführt werden.
dpa/cla/LTO-Rdeaktion
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OLG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2971 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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