Dr. Oetkers Kinderpudding-Kuh "Paula" wird die Aldi-Süd-Rivalin "Flecki" auf den europäischen Märkten wohl dulden müssen. Für ein europaweites Verbot der Discountersüßspeise, wie es der Lebensmittelriese aus Bielefeld fordert, sah das OLG am Dienstag keinen Anlass.
Das Oberlandesgericht (OLG) habe "große Schwierigkeiten", im Erscheinungsbild des "Flecki"-Kinderpuddings eine Verletzung des europaweit geschützten "Paula"-Designs zu sehen, befand der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke.
Zur Frage eines bundesweiten Verbots ließ das Gericht allerdings keine Tendenz erkennen. Dafür müsste das gesamte Erscheinungsbild des Aldi-Puddings so nah am Oetker-Original angelehnt sein, dass dies gegen deutsches Wettbewerbsrecht verstößt.
Comic-Kuh mit Sonnenbrille vs. Comic-Kuh mit Blümchen
Oetkers Pudding "Paula" wird mit einer Comic-Kuh mit Sonnenbrille seit 2006 vermarktet und hat im breiten Angebot der Kinderfertig-Desserts einen Marktanteil von 10,5 Prozent erlangt.
"Flecki" wird von Aldi Süd seit vergangenem Jahr ebenfalls mit einer Comic-Kuh vermarktet, die statt Sonnenbrille Blümchen und Kuhglocke trägt. Beide Produkte bestehen jeweils aus Schoko- und Vanillepudding.
Oetker hatte den gefleckten Puddings als europäisches Geschmacksmuster angemeldet. Nun begehrt der Konzern in dem Eilverfahren Schutz für sein Design.
Die "Flecki"-Flecken seien im Gegensatz zu den "Paula"-Flecken" ohne aufsteigende Bewegung und ohne Dynamik", befand das OLG. Außerdem sei die obere Schicht des Aldi-Puddings einfarbig, die des Oetker-Produkts durch die spiralförmige Drehbewegung kunstvoll gezeichnet. Der Oetker-Pudding zeichne sich durch einen "ästhetischen Mehrwert" aus, grenze sich dadurch aber auch von "Flecki" ab.
Bereits vor dem Landgericht hatte Dr. Oetker eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Richter wiesen den Eilantrag auf ein europaweites "Flecki"-Verkaufsverbot zurück. Die Details der Puddingprodukte lägen ausreichend weit auseinander, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. "Natürlich tut das weh", hatte Unternehmer Richard Oetker die Entscheidung kommentiert. Schließlich war sein Unternehmen in die Berufung gegangen.
Die Entscheidung soll am 24. Juli verkündet werden.
dpa/tko/LTO-Redaktion
OLG Düsseldorf im Puddingstreit: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6476 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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