Um der Polizei zu entkommen, kletterte ein Atomkraftgegner bei einer Protestaktion auf einen Baum – und fiel herunter. Dafür gibt es kein Schmerzensgeld, entschied das OLG Celle. Er war vielleicht einfach unachtsam.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat die Berufung eines Mannes zurückgewiesen, der im Rahmen einer Protestaktion gegen den Castortransport am 9. November 2010 von einem Baum gestürzt ist und sich verletzt hat (Urt. v. 07.04.2016, Az. 16 U 61/15).
Der Atomkraftgegner wollte gemeinsam mit weiteren Männern möglichst nah an der Transportstrecke ein Transparent aufhängen. Als Polizeikräfte auf die Gruppe aufmerksam wurden, kletterte er ohne Sicherung eine Kiefer empor, um den Polizeibeamten zu entkommen. Aus ca. 4 Metern Höhe stürzte er ab. Er zog sich dabei einen Bruch im Bereich eines Wirbelkörpers zu.
Der Mann war der Ansicht, er habe einen Amtshaftungsanspruch, und begehrte für seinen Sturz im Prozess unter anderem Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Richter am OLG konnte der Mann aber nicht davon überzeugen. Der Demonstrant sei den von ihm zu erbringenden, erforderlichen Beweis schuldig geblieben, dass Reizgas gegen ihn eingesetzt worden und dass dieser gezielte Einsatz ursächlich für seinen Sturz gewesen war. Insoweit ständen sich gegensätzliche Aussagen verschiedener Zeugen unvereinbar gegenüber, weshalb der Senat nicht die zweifelsfreie Überzeugung gewinnen konnte, dass gegen den Kläger gezielt Reizgas in einem Ausmaß eingesetzt wurde, dass es zu seinem Sturz kommen konnte.
Hinzu komme, dass der Kläger den Baum schnell und ohne Sicherung hochgeklettert sei. Deshalb bleibe die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass er aus Unachtsamkeit ohne Fremdeinwirkung den Halt verloren habe.
acr/LTO-Redaktion
OLG Celle zu kletterndem Atomkraftgegner: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19005 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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