Bisher hat kein Land innerhalb der EU eine Corona-Impfpflicht geschaffen, Österreich könnte nun das erste sein. Am Donnerstag soll das Parlament das Gesetz beschließen. Es gehe dabei um die Freiheit der Gesellschaft, so Kanzler Nehammer.
Österreich will als erstes EU-Land die Impfpflicht gegen das Coronavirus wie geplant Anfang Februar einführen. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den die Regierung am Sonntag in Wien vorstellte. Die Impfpflicht soll für Personen ab 18 und nicht wie bislang geplant ab 14 Jahren gelten. Kontrollen sollen Mitte März beginnen, darunter im Straßenverkehr, wie Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagte. Für Impfverweigerer gilt ein Strafrahmen von 600 und 3.600 Euro, wenn sie einer Impfaufforderung nicht nachkommen und einen gesetzten Impftermin verstreichen lassen.
Das Gesetz gilt für alle Menschen mit Wohnsitz in Österreich. Ausnahmen sind für Schwangere und Menschen vorgesehen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Genesene sollten für 180 Tage ausgenommen sein.
Das Parlament soll das Gesetz am kommenden Donnerstag (20. Januar) beschließen. Das gilt als Formsache, weil die Regierungskoalition aus der konservativen ÖVP und den Grünen über die nötige einfache Mehrheit verfügt.
Von den Oppositionsparteien lehnt nur die von 2017 bis 2019 mitregierende rechte FPÖ eine Impfpflicht kategorisch ab. Gegner des Gesetzes kritisieren unter anderem, dass Impfungen vorgeschrieben werden, die die Weitergabe des Virus nur unzureichend verhindern.
"Es geht nicht um einen Kampf Geimpfte gegen Ungeimpfte", sagte Bundeskanzler Karl Nehammer. Vielmehr gehe es darum, dass die ganze Gesellschaft wieder in Freiheit leben könne. Er wurde im Januar selbst positiv getestet. Er habe aber dank seiner Impfung immer die Zuversicht gehabt, nicht ins Krankenhaus zu müssen, sagte er. Nehammer erholte sich nach eigenen Angaben schnell.
In Deutschland wird eine Impfpflicht in Bezug auf das Coronavirus aktuell viel diskutiert, ob und wann eine solche kommen könnte, ist allerdings nicht klar. Für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen gilt in Deutschland eine Impfpflicht ab Mitte März, eine erste Klage ist beim Bundesverfassungsgericht eingegangen.
ast/dpa/LTO-Redaktion
Gesetzentwurf vorgestellt: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47221 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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