Der frühere Generalbundesanwalt Kay Nehm hat die Länder erneut vor einem Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD gewarnt. Die Gefahr des Scheiterns sei groß, wenn nicht vor dem BVerfG, dann vor dem EGMR, sagte Nehm am Donnerstag dem Südwestrundfunk in Baden-Baden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) knüpfe Verbote an die Vorgabe, dass von den betroffenen Parteien eine Gefahr ausgehe. "Und da sehe ich die Hauptgefahr: Dass der Menschenrechtsgerichtshof sagt, also bei einer Ein-Prozent-Partei, auch bei den örtlichen Besonderheiten, das reicht uns nicht aus."
Zudem könne die NPD ein solches Verfahren für ihre Agitation nutzen. "Es ist eine Gefahr für die Demokratie, wenn hier eine Ein-Prozent-Partei eine Gelegenheit erhält, sich über Monate hinweg darzustellen", sagte Nehm. Das rechtsextreme Gedankengut sei mit einem Verbot auch nicht aus der Welt. "Es wird mit Sicherheit wieder ein Sammelbecken geben, es wird möglicherweise eine neue rechte Partei geben. Wir haben ja in der Bundesrepublik da einige Erfahrungen. Und insofern muss man sich überlegen, was es dann bringt."
dpa/age/LTO-Redaktion
NPD-Verbotsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7867 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag