Interne Papiere der Bundesanwaltschaft belasten offenbar Heiko Maas. Nach Informationen der Zeit hat der Justizminister doch mehr Einfluss als offiziell verlautbart auf die Entwicklungen im Rahmen der Netzpolitik-Affäre 2015 genommen.
In der Justizaffäre um die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen die Blogger von netzpolitik.org hat BMJV-Chef Heiko Maas nach Angaben der Zeit eine größere Rolle gespielt als bisher angenommen. Interne Dokumente der Bundesanwaltschaft ließen diesen Schluss zu, berichtet die Wochenzeitung in einer Vorabmeldung, das ePaper des Dossiers ist für Abonnenten bereits verfügbar.
2015 hatte das Online-Portal netzpolitik.org vertrauliche Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz veröffentlicht, die Bundesanwaltschaft strengte daraufhin Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Autoren der Plattform an. In der sich daraufhin entwickelnden Justizaffäre stellten sich viele Fragen, bei deren Beantwortung sich der damalige Generalbundesanwalt Harald Range und Justizminister Maas öffentlich und massiv widersprachen.
So hatte Range unter anderem behauptet, von Maas massiv unter Druck gesetzt worden zu sein, die Ermittlungen einstellen zu lassen. Er warf dem Justizminister einen "unerträgliche[n] Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" vor, weil diesem die Ermittlungen politisch nicht genehm gewesen seien. Am Ende der Justizaffäre verlor Range seinen Posten.
Den Dokumenten nach, die der Zeit vorliegen, habe Maas den Ex-Generalbundesanwalt über seine Staatssekretärin Stefanie Hubig gar "massiv bedrängt". Das externe Gutachten, das Range angefordert hatte und das die auf netzpolitik.org veröffentlichten Unterlagen als Staatsgeheimnisse qualifizierte, habe der Justizminister von vornherein verhindern wollen. Das Ministerium hat stets vehement bestritten, dem damaligen Chefankläger eine - rechtlich mögliche - Weisung erteilt zu haben, den Gutachtenauftrag zurückzuziehen. Wenige Tage nach Ranges Rücktritt waren die Ermittlungen eingestellt worden.
ms/LTO-Redaktion
Netzpolitik-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 22.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22190 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag