Die drei Musikerinnen der Punkband sind wegen Rowdytums aus religiösem Hass verurteilt worden. Das Strafmaß soll erst im Laufe des Tages bekanntgegeben werden.
Wie lange die drei Frauen ins Gefängnis müssen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert.
"Pussy Riot" hatte im Februar bei einem Auftritt in einer Kirche gegen den russischen Präsidenten Putin sowie die Kirche protestiert.
Richterin Marina Syrowa sagte bei der Urteilsverkündung am Freitag, dass die Angeklagten keine Reue gezeigt, die öffentliche Ordnung verletzt und die Gefühle der Gläubigen beleidigt hätten.
tko/LTO-Redaktion
Rowdytum aus religiösem Hass: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6869 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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