Der Wettermoderator Jörg Kachelmann hatte die Mitglieder der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" in einer E-Mail als "Neonazis und Verrückte" bezeichnet. Diese Äußerungen sind nach einem Urteil des LG Berlin vom Mittwoch von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Nach Ansicht des Landgerichts (LG) verletzen die Äußerungen Kachelmanns das klagende Mitglied der Bürgerinitiative nicht in seinem Persönlichkeitsrecht. Der Wettermoderator habe nicht den Kläger persönlich als "Neonazi oder Verrückter" bezeichnet (Urt. v. 28.03.2012).
Die Mitglieder der Bürgerinitiative "Sauberer Himmel" glauben, dass die Kondensstreifen von Flugzeugen in Wahrheit chemische Wolken ("Chemtrails") seien, die von unbekannten Mächten am Himmel versprüht werden. Gerade im neonazistischen Milieu sollen diese Verschwörungstheorien weit verbreitet sein.
Auf eine Anfrage des Klägers zu den Hintergründen der Kondensstreifen antwortete Kachelmann per E-Mail mit den umstrittenen Äußerungen.
Hierin sah das LG eine "ganz allgemeine" Äußerung über die Chemtrail-Bewegung. Die Bezeichnung "verrückt" sei im umgangssprachlichen Sinne zu verstehen.
tko/LTO-Redaktion
LG Berlin hebt einstweilige Verfügung auf: . In: Legal Tribune Online, 29.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5903 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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