Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen Untreueverdachts gegen Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) eingestellt. Ihm habe kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können, teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch in Stuttgart mit.
Die Staatsanwälte hatten im Juli 2012 Ermittlungen aufgenommen, weil Mappus Ende 2010 beim Rückkauf von Anteilen des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF mit 4,7 Milliarden Euro möglicherweise zu viel gezahlt, und damit dem Land Baden-Württemberg geschadet hatte. Die Ermittlungen wurden nun eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte.
Ebenso stellten die Ermittler die Verfahren gegen den früheren Staatsminister Helmut Rau und Ex-Finanzminister Willi Stächele (beide CDU) wegen Untreueverdachtes ein. Sie hätten zwar ebenso wie Mappus ihre Pflicht verletzt, den Kaufgegenstand vor der Unterzeichnung des Vertrages genau zu prüfen und zu bewerten. "Jedoch konnte ihnen kein vorsätzliches Handeln bezüglich eines Vermögensschadens zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg nachgewiesen werden", so die Behörde.
Zudem ließen die Staatsanwälte den Verdacht der Beihilfe zur Untreue gegen den früheren Berater von Mappus, Dirk Notheis von der Investmentbank Morgan Stanley, fallen.
Der EnBW-Deal steht auch im Mittelpunkt eines Schadensersatzprozesses, welchen Mappus am Landgericht (LG) Stuttgart führt. Er will alle Schäden von seinen damaligen Rechtsberatern ersetzt bekommen, die ihm durch eine "mangelhafte Beratung" bezüglich der Einbindung des Landtags entstanden seien.
dpa/una/LTO-Redaktion
Untreueverdacht gegen Mappus: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13636 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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