Die Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 2010 ("Null-Runde") entspricht dem Gesetz. Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung ergeben sich nach einem am Freitag von den Mainzer Richtern veröffentlichten Urteil nicht.
Die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts durch Rechtsverordnung der Bundesregierung entspricht nach dem Landessozialgericht (LSG) den gesetzlichen Vorgaben. Rechenfehler seien nicht ersichtlich. Verfassungsrechtlich könne keine automatische Erhöhung der Rente begehrt werden.
Vielmehr sei der Gesetzgeber verpflichtet, die finanzpolitischen Auswirkungen von Rentenerhöhungen zu berücksichtigen. Nur wenn der Gesetzgeber bei Ausübung seines weiten Ermessensspielraumes verfassungsrechtlich garantierte Rechte der Betroffenen unverhältnismäßig einschränken würde, könnte eine Verfassungswidrigkeit angenommen werden. Dafür bestünden aber keine Anhaltspunkte (Urt. v. 31.10.2011, Az. L 4 R 407/11).
Der Kläger hatte unter anderem geltend gemacht, es müsse eine Anpassung um mindestens 1,2 Prozent erfolgen, weil dies der Erhöhung entspreche, die ehemalige Beamte im Jahr 2010 durchschnittlich erhalten hätten. Auch wenn frühere Null-Runden nicht verfassungswidrig gewesen seien, müssten die Anforderungen an eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung jedes Mal neu geprüft werden.
Das LSG hat die fehlende Rentenerhöhung für rechtmäßig erachtet. Insbesondere liege durch eine mögliche Erhöhung der Beamtenpensionen kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor. Denn es handele sich um unterschiedliche Systeme, bei denen nicht einzelne Elemente, wie zum Beispiel auch die deutlich günstigere Besteuerung der Renten gegenüber den Pensionen, auf das jeweils andere System übertragen werden können.
tko/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Bundesregierung: Keine Verschiebung der Rente mit 67
EuGH: Rentenaltersgrenze in Tarifverträgen zulässig
BVerwG: Hans Eichel kann auf höhere Pension hoffen
LSG Rheinland-Pfalz: . In: Legal Tribune Online, 16.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5118 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag