Ein an Hepatitis C erkrankter Mann hat erfolgreich eine höhere Verletztenrente eingeklagt. Das SG Gießen verurteilte die Berufsgenossenschaft dazu, seine Erkrankung als Folge eines Arbeitsunfalls aus dem Jahr 1962 anzuerkennen und eine höhere Verletztenrente zu zahlen. Mit der nun erklärten Rücknahme der Berufung hat die Genossenschaft diese Entscheidung akzeptiert.
Die vom Landessozialgericht (LSG) Hessen eingeholten Sachverständigengutachten bestätigten eine hinreichend wahrscheinliche Ursächlichkeit.
Geklagt hatte ein ehemaliger Bauarbeiter, der im Jahre 1962 einen schweren Arbeitsunfall erlitt. Der erhebliche Blutverlust machte mehrere Bluttransfusionen erforderlich. Anfang der 80er Jahre wurden deutlich erhöhte Leberwerte und im Jahre 2003 schließlich eine chronische Hepatitis C-Infektion festgestellt. Die Berufsgenossenschaft (BG) hielt die Bluttransfusionen nicht für ursächlich und lehnte eine Erhöhung der Verletztenrente ab.
Das Sozialgericht (SG) Gießen verurteilte die BG zur Anerkennung der Erkrankung als weitere Unfallfolge sowie zur Zahlung einer höheren Verletztenrente. Die BG bezweifelte weiterhin den kausalen Zusammenhang und legte gegen das Urteil Berufung ein.
Die Zweifel der BG räumten die hessischen Richter nun aus: Bis zur Einführung der generellen Untersuchung von Blutspenden Mitte der 90-er Jahre seien Bluttransfusionen die weitaus häufigste Ursache für eine Hepatitis C-Erkrankung gewesen. Andere Ursachen für die Erkrankung – wie zum Beispiel Drogenkonsum, Aufenthalte in Entwicklungsländern oder beruflicher Umgang mit Hepatitis-Infizierten - schieden hingegen bei dem Kläger praktisch aus.
Die BG nahm daraufhin die Berufung zurück. Das Urteil des SG Gießen (Az. S 1 U 193/05) ist damit rechtskräftig.
age/LTO-Redaktion
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LSG Hessen: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3062 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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