Ein Anwalt, der mit einem Hochdruckluftgewehr auf ein Auto schoss, wurde zu einer hohen Haftstrafe verurteilt: Siebeneinhalb Jahre wegen versuchten Mordes.
Er hat mit einem Hochdruckluftgewehr wahllos auf Autos geschossen - dafür erhielt ein 50 Jahre alter Nürnberger Rechtsanwalt nun eine Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren. Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth stufte die Tat in seinem Urteil am Mittwoch als versuchten Mord ein (Urt. v. 14.10.2015, 5 Ks 111 Js 1415/14*). Der Mann habe im November vergangenen Jahres von seiner Wohnung aus gezielt auf Autos geschossen, stellte die Schwurgerichtskammer fest. Die Schüsse trafen zwei Fahrzeuge, Insassen wurden glücklicherweise nicht verletzt.
Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert. Aus Sicht der Verteidigung haben dagegen die Beweise nicht ausgereicht, um einen Mordversuch nachzuweisen. Daher hatten die Anwälte für eine Bewährungsstrafe plädiert. Der Angeklagte hatte die Schüsse zwar gestanden. In der Erklärung seiner Rechtsanwälte wurden sie jedoch als harmlose Übungsschüsse abgetan.
Rechtsanwalt und Waffennarr
Zwei Mal schoss der Anwalt auf Autos. Am 4. November löste anscheinend ein Auffahrunfall auf einer Schnellstraße die Schießlust des 50-Jährigen aus. Dabei habe er in der Dunkelheit auf einen der Unfallwagen geschossen - ohne Rücksicht auf möglicherweise Unfallbeteiligte. Hinsichtlich der Mordvorwürfe nahm das Gericht hier jedoch einen Rücktritt an, da er nicht weiter geschossen hatte, obwohl das Auto noch längere Zeit an der Unfallstelle verblieb.
Sechs Tage später schoss der Anwalt wieder, diesmal aber auf ein fahrendes Auto. Das Gericht bewertete diese Tat als versuchten Mord.
Während des mehrtägigen Prozesses war deutlich geworden, dass der Angeklagte bereits seit den 90er Jahren eine Vorliebe für Schusswaffen hat. Damals war er in einen Schützenverein eingetreten, den er 2007 wieder verließ. Waffen behielt er trotzdem weiter und übte damit im Flur seiner Wohnung. Im August 2014 entschied er, den Jagdschein zu machen und bestellte eine Waffe in den Niederlanden - jenes Gewehr, mit dem er später auf die Autos schoss. Einen Waffenschein hatte er dafür nicht. Unklar war noch, ob der Mann gegen das Urteil in Revision gehen will.
dpa/acr/LTO-Redaktion
*Anm. d. Red.: Datum und Aktenzeichen nachträglich eingefügt am Tag der Veröffentlichung, 17:43 Uhr.
LG Nürnberg zu schießwütigem Anwalt: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17221 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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