Für einen mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegenden Raubmord muss ein 49-jähriger Täter lebenslang ins Gefängnis. Die Richter sahen es am Dienstag als erwiesen an, dass der Mann am 6. Juli 1985 in München eine 26-Jährige bei einem Einbruch getötet hat.
Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft ging das Landgericht (LG) nicht von der besonderen Schwere der Schuld aus. Ausschlaggebend dafür waren die seit dem Verbrechen vergangene Zeit sowie das Geständnis des Angeklagten und dessen Bitte um Verzeihung.
Ein Fingerabdruck-Identifizierungssystem war dem Angeklagten im vergangenen Jahr zum Verhängnis geworden. "So konnte dieser Mord nach über einem Vierteljahrhundert aufgeklärt werden", sagte der Vorsitzende Richter, Michael Höhne. Der Angeklagte hatte den Abdruck einer Handfläche am Tatort hinterlassen.
Der damalige Küchenhelfer brach laut Urteil im Juli 1985 in mehrere Wohnungen in der Studentenstadt München-Freimann ein. In einer Wohngemeinschaft fand er nur 20 D-Mark und sah sich nach weiteren Einbruchsmöglichkeiten um.
Er drang durch die angelehnte Balkontür in das Appartement einer schlafenden Frau ein und schlug der erwachenden 26-Jährigen "gezielt, schnell und mit erheblicher Wucht" eine Wasserflasche auf den Kopf, wobei er sich mit der rechten Hand an der Wand abstützte. Ob der Mann aus der Wohnung etwas gestohlen hat, war nicht mehr zu klären.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
LG Limburg: Lebenslang im Doppelmordprozess ohne Leichen
OLG Oldenburg: Schmerzensgeld auch noch 20 Jahre nach Missbrauch
LG München I: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4155 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag