Das LG München I hat die geplante Fusion der beiden rechtsextremen Parteien NPD und DVU vorläufig gestoppt. Diese hatten geplant, im Superwahljahr 2011 mit Abstimmungen in sieben Ländern gemeinsam anzutreten.
Die 20. Zivilkammer des Landgerichts (LG) untersagte der Deutschen Volksunion (DVU) in einer am Donnerstag veröffentlichten einstweiligen Verfügung, den Verschmelzungsvertrag mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zu unterzeichnen. Zuvor müsse es eine neue Urabstimmung unter den DVU-Mitgliedern geben.
Zwar war eine solche – sowohl nach dem Parteiengesetz als auch nach der Satzung der DVU erforderliche – Urabstimmung bereits durchgeführt worden. Das Gericht erkannte bei deren Durchführung allerdings Mängel, so dass die Voraussetzungen zur Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages als noch nicht gegeben angesehen wurden. Dabei ging das Gericht nach dem Vortrag der Parteien davon aus, dass der Vertrag bislang noch nicht unterzeichnet wurde.
Der Beschluss (Az. 20 O 25065/10) wurde bereits Anfang der Woche gefasst, aber erst jetzt veröffentlicht. Das Verfahren hatten die DVU-Landesverbände Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin ins Rollen gebracht. Sie hatten die Rechtmäßigkeit der Urabstimmung der DVU unter ihren rund 4000 Mitgliedern angezweifelt und beantragten daraufhin, die Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages mit der NPD zu verbieten.
plö/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de
SächsVerfGH: Ausschluss eines NPD-Abgeordneten von drei Landtagsveranstaltungen rechtmäßig
OVG Sachsen-Anhalt: Bürgerhaus ist auch an NPD zu vermieten
LG München I: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2435 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag