Die Daimler-Tochter MyTaxi ist im Dauerstreit um Rabatte für Taxifahrten vor einem weiteren Gericht unterlegen. Das LG Köln hat am Donnerstag eine einstweilige Verfügung bestätigt. Spürbare Auswirkungen hat die Entscheidung aber nicht.
Die Daimler-Tochter MyTaxi hat im Dauerstreit um Rabatte für Taxifahrten vor einem weiteren Gericht verloren. Das Landgericht (LG) Köln bestätigte eine einstweilige Verfügung (Urt. v. 22.03.2016, Az. 33 O 220/15), die die Rabatte in der Domstadt verbietet, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Eine spürbare Wirkung hat das Urteil nicht, denn das LG Frankfurt hatte im Januar in einem anderen Verfahren ein bundesweites Rabattverbot für MyTaxi verhängt.
MyTaxi hatte gegen das Frankfurter Verbot Berufung eingelegt. Sollte der App-Anbieter damit Erfolg haben, blieben die Rabatte in Köln zumindest weiterhin verboten. Wie die Servicegesellschaft Taxi Deutschland am Freitag mitteilte, halte das Gericht die Rabattaktion für wettberwerbswidrig, weil es der Marktverdrängung diene.
Der Antrag der Taxi Ruf Köln eG stammt bereits aus November letzten Jahres und war zwischenzeitlich vom LG wegen mangelnder Dringlichkeit zurückgewiesen worden. Auf die Beschwerde hin verwies das OLG Köln die Sache zurück, das LG schloss sich nun der Ansicht der höheren Instanz an. In Verfahren könnte MyTaxi aber noch Klage im Hauptsacheverfahren einreichen. Das werde derzeit geprüft, sagte ein Sprecher.
Die Rabatte haben schon mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigt. Gerichte in Hamburg und Stuttgart hatten zugunsten der App entschieden. Die Taxizentralen und Verbände argumentieren, dass der Internet-Dienstleister gegen die in Deutschland geltenden Festpreise für Taxifahrten verstößt.
Der Betreiber von MyTaxi, die zum Daimler-Konzern gehörende Intelligent Apps GmbH, hatte Kunden bei Rabattaktionen in bestimmten Zeiträumen die Hälfte des Fahrpreises erstattet, wenn diese ein Taxi
über den Dienst bestellten. MyTaxi hält dagegen, die Festpreise würden wegen der Erstattung nicht unterschritten, weil der Taxifahrer den vollen Fahrpreis erhält.
dpa/una/LTO-Redaktion
LG Köln verbietet Rabatt: . In: Legal Tribune Online, 01.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18942 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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