Im Streit um Baumängel an der Kölner Zentralmoschee ist zumindest eine Frage juristisch geklärt: Das LG Köln entschied am Donnerstag pro Bauherr Ditib und wies Millionenforderungen der Rohbaufirma ab. Ditib habe den Vertrag mit dem Unternehmen wirksam gekündigt.
Im Streit um Baumängel an der Kölner Zentralmoschee hat der Bauherr Ditib einen Sieg erzielt. Das Landgericht (LG) Köln wies eine Klage der Rohbaufirma Nuha am Freitag ab. Das Unternehmen hatte von der türkisch-islamischen Ditib zwei Millionen Euro ausstehenden Werklohn verlangt.
Der Vorsitzende Richter Thomas Beenken kam zu dem Schluss, die Ditib habe den Bauvertrag mit der Nuha wirksam gekündigt, weil diese eine andere Betonzusammensetzung verbaut habe als vertraglich vereinbart. Für nicht mangelfrei erbrachte Leistungen könne die Firma keinen Werklohn fordern (Urt. v. 08.03.2012, Az. 18 O 43/12).
Gegen das Urteil kann das Unternehmen Berufung beim Kölner Oberlandesgericht (OLG) einlegen. Die Prozessbeteiligten waren nicht vor Gericht erschienen. Nuha-Anwalt Thomas Jelitte sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa: "Die Wahrscheinlichkeit, dass wir das Urteil angreifen werden, ist groß." Ditib-Sprecherin Ayse Aydin begrüßte das Urteil. Nachdem die öffentliche Diskussion um den Baustreit teilweise sehr emotional geführt worden sei, gehe es nun wieder sachlicher zu. "Und der Ditib widerfährt Recht."
Eröffnungstermin noch immer unsicher
Die Ditib, der größte islamische Dachverband in Deutschland, hatte im Herbst 2011 nicht nur der Nuha, sondern auch dem Architekten Paul Böhm gekündigt. Der Verband begründete den Schritt mit mehr als 2000 Baumängeln. Die Nuha und das Architekturbüro weisen die Vorwürfe entschieden zurück. Dazu ist nun ein umfangreiches Beweisverfahren mit Gutachter angelaufen.
Die längst geplante Eröffnung der Moschee ist wegen der Querelen schon mehrmals verschoben worden. Das Glas-Beton-Bauwerk mit zwei 55 Meter hohen Minaretten ist zu rund 80 Prozent fertiggestellt, wegen des Streits geht es aber seit einiger Zeit nur noch schleppend voran. Die Ditib hofft, dass die feierliche Eröffnung trotzdem noch in diesem Jahr stattfinden kann.
dpa/asc/LTO-Redaktion
Kölner Zentralmoschee: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8294 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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