Wem gehört die malerische Ruine über dem Rhein? Uns, sagt der Bürgermeister von St. Goar. Nein, uns, sagt der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers. Wer hat Recht? Das muss das LG Koblenz klären.
Der Chef des Hauses Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von Preußen, fordert die Burg Rheinfels zurück. Die malerische Ruine thront gegenüber dem Loreley-Felsen hoch über dem Rhein. Am 25. Oktober ist dazu eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht (LG) Koblenz terminiert, wie ein Gerichtssprecher am Freitag bekanntgab. Der Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. habe Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz und das Romantik Hotel Schloss Rheinfels eingereicht, das neben der Ruine liegt. Er wolle als Erbe das Grundbuch zu seinen Gunsten berichtigen. Zuvor hatte die Rhein-Zeitung darüber berichtet.
Der Stadtbürgermeister von St. Goar, Horst Vogt (CDU), sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich habe das am Anfang für einen Aprilscherz gehalten." Ein Verlust der riesigen Burgruine wäre dramatisch: Land, Stadt und Hotelier hätten hier Millionen investiert, ergänzte Vogt. Hotelchef Gerd Ripp habe wegen des Rechtsstreits weitere Investitionen auf Eis gelegt. Der Berliner Anwalt des Prinzen, Markus Hennig, wollte sich am Freitag auf dpa-Anfrage vorerst nicht zu der Klage äußern.
Der Rechtsstreit ist komplex. Das Haus Hohenzollern besaß die Burg seit dem 19. Jahrhundert. Sein heutiger Chef beruft sich laut dem Mainzer Kulturministerium auf eine sogenannte Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch für die Preußische Krongutsverwaltung in Berlin von 1924, als die Stadt St. Goar aus ihrer Sicht Eigentümerin der Burg wurde.
Land zeigt sich optimistisch
Die Krongutsverwaltung kümmerte sich um das Vermögen des preußischen Königshauses nach dessen Beschlagnahme. Der Prinz sieht sich laut Ministerium als ihr Rechtsnachfolger. Eine Rückauflassungsvormerkung kann in bestimmten Fällen eine Rückübertragung eines Grundstücks an einen Alteigentümer ermöglichen. 1998 schloss die Stadt St. Goar einen Erbpachtvertrag mit der Schloss Rheinfels GmbH & Co. KG als Hotelbetreiberin für 99 Jahre. Nach den Worten von Bürgermeister Vogt darf die Stadt gemäß dem Vertrag von 1924 die Burg nicht verkaufen.
Das Land Rheinland-Pfalz ist laut dem Kulturministerium der Klage des Prinzen von Preußen entgegengetreten. Die Stadt St. Goar wiederum ist dem Rechtsstreit auf Seiten des beklagten Bundeslandes beigetreten, wie Vogt erklärte. Es sei sinnvoll, wenn Land, Stadt und Hotelgesellschaft an einem Strang zögen. Der Sprecher des Kulturministeriums, Markus Nöhl, betonte: "Nach Einschätzung des Landes Rheinland-Pfalz wird die Klage keinen Erfolg haben, so dass die Stadt St. Goar Eigentümerin der Burgruine und des Schlosshotels bleiben wird." Vergleichbare Rechtsstreitigkeiten seien dem Land nicht bekannt. Vogt sagte, er schließe nicht aus, dass sich die komplexe Auseinandersetzung mit dem Hohenzollern-Chef Jahre lang hinziehen könne, schon die Klageschrift umfasse rund 300 Seiten.
Rheinfels ist eine der größten Burgruinen des Welterbes Oberes Mittelrheintal und soll bei der dort angestrebten Bundesgartenschau 2029 oder 2031 zu einem zentralen Schmuckstück werden. Noch ist die Anlage mit einem Gewirr von Tunneln hoch über dem Rhein jedoch ein Sanierungsfall, mehrere Bereiche sind aus Sicherheitsgründen für die Besucher gesperrt. Vogt sprach von einem Sanierungsbedarf von 15 Millionen Euro. Das Land Rheinland-Pfalz habe inzwischen eine Förderungssumme von rund fünf Millionen Euro zugesagt. Die Burg war im 13. Jahrhundert erbaut und Ende des 18. Jahrhunderts von französischen Revolutionstruppen gesprengt worden.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Prozess in Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31079 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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