Der ehemalige Angestellte eines Fleischgroßhandels wurde vom LG Kiel zu einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro und einem Jahr Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Mit Urteil vom Mittwoch hat das Landgericht (LG) Kiel einen 37-Jährigen verurteilt, der in den Jahren 2004 und 2005 als Angestellter eines Fleischgroßhandels etwa 125 Tonnen Putenfleisch verkauft hatte, dessen Haltbarkeitsdatum bereits abgelaufen war. Dabei wirtschaftete er in seine eigene Tasche. Der Arbeitgeber wusste nichts von diesen Vorgängen.
Wegen der langen Verfahrensdauer gilt ein Teil der Strafe als vollstreckt. Die Verstöße gegen das Lebensmittelrecht waren bereits verjährt.
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LG Kiel: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2070 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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