Das vor dreieinhalb Jahren in Niedersachsen eingeführte Instrument gegen überteuerte Wohnungen ist nach Überzeugung des LG Hannover wohl unwirksam. Hintergrund seien formelle Fehler, hieß es in einer mündlichen Verhandlung.
Die niedersächsische Mietpreisbremse soll vor völlig überteuerten Wohnungen schützen - allerdings ist sie in ihrer derzeitigen Form nach Meinung von Richtern ungültig. Am Mittwoch machte dies nach dem Amtsgericht (AG) der Landeshauptstand auch das Landgericht (LG) Hannover deutlich. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Mieterschutzverordnung Ende 2016 hatte das Land Niedersachsen unter anderem Hannover als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen, aber keine Begründung dafür geliefert. Aus Sicht des LG wäre dies aber erforderlich gewesen (Az. 7 S 7/20). Dazu gibt es auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Das niedersächsische Bauministerium arbeitet derzeit an einer neuen Verordnung.
Das AG Hannover hatte bereits Ende 2019 die Klage einer Frau abgewiesen, die für zwei Mieter mit Hinweis auf die Mietpreisbremse vermeintlich zu viel gezielte Miete zurückverlangt hatte. Dagegen legte die Betreiberin eines Online-Portals, das für Mieterrechte kämpft, Berufung ein. Die Zivilkammer habe nun darauf hingewiesen, dass die Berufung voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, sagte ein Landgerichtssprecher nach der nur wenige Minuten dauernden Verhandlung am Mittwoch. Das Urteil soll am 12. August verkündet werden.
Neuer Verordnungsentwurf im August
Die Mietpreisbremse besagt, dass der Preis für Neuvermietungen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll. Ansonsten könne man seinen Vermieter verklagen und Geld zurückfordern. Sie gilt aktuell in Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Leer, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wolfsburg und den sieben ostfriesischen Inselgemeinden.
Das Umwelt- und Bauministerium in Hannover beschäftigt sich derzeit mit einem Gutachten der NBank, die ausgewertet hat, welche niedersächsischen Städte und Gemeinden als "Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt" bezeichnet werden können. Der Verordnungsentwurf werde in den nächsten Tagen an die beteiligten Ministerien (Soziales, Wirtschaft, Justiz und Innen) geschickt, teilte das Bauministerium mit. Voraussichtlich im August werde bekanntgeben, in welchen Städten und Gemeinden sie gelten soll. "Wir sind überzeugt, dass die aktuelle Mietpreisbremse bis dahin weiter anwendbar bleibt", betonte ein Ministeriumssprecher.
Dem Deutschen Mieterbund Hannover sind landesweit keine anderen Gerichtsverfahren mit Bezug auf die Mietpreisbremse bekannt. "Die Einlegung der Berufung verwundert ein bisschen, ist doch allen Seiten eigentlich klar, dass die Verordnung unwirksam sein dürfte", sagte Reinold von Thadden, Leiter der Rechtsabteilung des Mieterbundes. Die Verordnung werde zurzeit intensiv überarbeitet und hoffentlich in neuer Form "sehr bald" vom Land in Kraft gesetzt.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Hinweis vom LG Hannover: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42210 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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