Wegen einer derzeit laufenden Rabattaktion hat der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim LG Hamburg eingereicht. MyTaxi verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Vorwurf.
Wegen einer neuen Rabattaktion bekommt die zu Daimler gehörende App myTaxi wieder juristischen Ärger. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP reichte einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht (LG) Hamburg ein.
"Wir sind der Ansicht, dass myTaxi gegen das Beförderungsgesetz verstößt", sagte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ein Verbot würde bundesweit gelten, da der BZP in ganz Deutschland aktiv ist, schrieb die Zeitung. Ein myTaxi-Sprecher sagte dem Blatt: "Unser Ziel ist es, das Bezahlen per App bekannter zu machen."
Bis zum 21. Juli sollen Fahrgäste, die über die App zahlen, die Hälfte des Fahrpreises zurückbekommen, zudem sind die Fahrer von der sonst anfallenden Provisionsgebühr von sieben Prozent befreit. Der aktuelle Vorwurf: Laut Personenbeförderungsgesetz darf ein kommunal festgelegter Taxi-Tarif nicht unterschritten werden. Erst vor kurzem hatte das LG Stuttgart eine ähnliche Rabattaktion für wettbewerbswidrig erklärt.
Das Taxi-Gewerbe will ein bundesweites Verbot durchsetzen. Ein Daimler-Sprecher betonte: "Das Taxi-Geschäft ist von hoher Bedeutung für uns". Der schwäbische Autobauer ist auch ein führender Ausrüster von Taxi-Betrieben.
dpa/una/LTO-Redaktion
Rabattaktion: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16131 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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