Im vergangenen Jahr entschied das VG Meiningen, dass der AfD-Politiker Björn Höcke auf einer Demonstration als "Faschist" bezeichnet werden durfte. Allerdings hat das VG ihn damit nicht zum Faschisten erklärt, entschied nun das LG Hamburg.
Der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist nach Feststellung des Landgerichts (LG) Hamburg nicht gerichtlich zum Faschisten erklärt worden. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht dem FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, eine Äußerung, wonach ein Gericht Höcke als Faschisten eingestuft habe (Az. 324 0 103/20). Den entsprechenden Beschluss habe das Hamburger LG auf persönlichen Antrag von Höcke am 16. März gefasst, sagte am Montag ein Gerichtssprecher. Zuvor hatte der Thüringer AfD-Landesverband die Entscheidung bekannt gegeben.
Die Äußerung, die Czaja am 25. Februar in einen Beitrag für die Berliner Zeitung zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten in Thüringen eingebaut hatte, darf der Politiker nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro nicht wiederholen oder weiter verbreiten.
Ein Teil der Leser könne sie so verstehen, ein Gericht habe positiv festgestellt, dass Höcke ein Faschist sei, erläuterte der Gerichtssprecher. Das verletze das Persönlichkeitsrecht von Höcke. Tatsächlich habe damals das Verwaltungsgericht Meiningen nur über die Zulässigkeit einer konkreten Meinungsäußerung in einem konkreten Kontext entschieden.
Gegen die einstweilige Anordnung kann Czaja Widerspruch einlegen. Dann käme es zu einer mündlichen Verhandlung am LG Hamburg.
Verfassungsschutz stuft Höcke als Rechtsextremen ein
Unabhängig von der Hamburger Entscheidung hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz den von Höcke gegründeten rechtsnationalen "Flügel" der AfD Mitte März zum Beobachtungsobjekt erklärt. Björn Höcke und der Brandenburger Fraktionschef Andreas Kalbitz, seien erwiesenermaßen "Rechtsextremisten", sagte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang. Die AfD-Parteispitze forderte vergangenes Wochenende eine Auflösung des Flügels.
Höcke erklärte daraufhin, er wolle jetzt nicht die Konfrontation suchen. Gleichzeitig kritisierte er den Beschluss der Parteiführung.
dpa/acr/LTO-Redaktion
LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41029 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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