Die Tageszeitung taz muss ein Bild des AfD-Politikers, das ihn mit ausgestrecktem Arm zeigt, nicht löschen, entschied das LG Erfurt. Untersagt haben die Richter dagegen eine zunächst gewählte Überschrift zum dazugehörigen Artikel.
Die Tageszeitung taz darf nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Erfurt weiter ein Bild von Björn Höcke mit ausgestrecktem Arm zeigen. Allerdings dürfe dieses Foto nicht in Verbindung mit einer zunächst gewählten Überschrift "Hitlergruß im Abendland" verwendet werden, erklärte der Vorsitzende Richter Dirk Steinmaier am Mittwoch in Erfurt. Er begründete dies mit der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Thüringens AfD-Fraktionschef (Urt. v. 22.06.2016, Az. 3O 554/16).
Die taz hat die Überschrift des auf ihrer Internetseite verbreiteten Artikels über eine Demonstration in Erfurt mittlerweile in "Höcke nimmt Maß" geändert. Der AfD-Landes- und Fraktionschef gilt innerhalb seiner Partei als Rechtsaußen. Das strittige Foto entstand bei einem Auftritt Höckes auf dem Erfurter Domplatz.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wie der MDR berichtet, überlegt Höcke, Rechtsmittel einzulegen, um somit auch die Löschung des Fotos zu erzwingen. Dem Bericht zufolge hat der Prozessbevollmächtigte der taz bereits eingeräumt, dass Höcke den strafbaren Hitlergruß nicht gezeigt habe.
dpa/una/LTO-Redaktion
LG Erfurt zu AfD-Politiker Höcke: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19757 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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