Ein spurlos verschwundenes Bild von Pierre-Auguste Renoir könnte das Land Nordrhein-Westfalen teuer zu stehen kommen. Der ursprüngliche Besitzer macht vor dem LG Dortmund Schadensersatz von 32 Millionen Euro geltend. Dabei gibt es einige Ungewissheiten.
Nach Angaben des Klägers handelt es sich bei dem Gemälde des französischen Malers (1841-1919) um ein wertvolles Original, das er von seinem Vater geerbt hat. Das Bild war 2004 von der Staatsanwaltschaft (StA) Essen beschlagnahmt worden und dann aus der Asservatenkammer verschwunden.
Ob es sich bei dem verschollenen Kunstwerk wirklich um einen echten Renoir handelt, ist umstritten. Nach Informationen des Landgerichts (LG) Dortmund geht die StA eher von einem Druck aus den 1920er Jahren aus. Möglich sei aber auch, dass es sich bei dem Bild des impressionistischen Künstlers um eine komplette Fälschung handelt.
Sachverständige bekommen Fotografien vorgelegt
Das LG hat nun für die am Freitag beginnende Verhandlung gleich zwei Kunstsachverständige beauftragt. Da das Bild verschollen ist, können den beiden Gutachtern lediglich Fotografien des Werks vorgelegt werden.
Das Bild gehörte einem Kunstbesitzer aus Kroatien, gegen den die StA 2004 ermittelt hatte. Das Gemälde wurde damals in die Asservatenkammer der Behörde gebracht. Später fiel auf, dass es nicht mehr vorhanden war. Wer es entfernte, konnte bis heute nicht ermittelt werden. Auf dem verschollenen Bild soll ein junges Mädchen mit einer Orange zu sehen sein.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG Dortmund: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4535 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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