Im Zuge der EHEC-Epidemie 2011 kam es für einen Hamburger Hersteller von Sprossengemüse zu starken Umsatzeinbußen. Grund war eine Warnung vom Bundesamt für Verbraucherschutz. Das Unternehmen wollte Schadenersatz, scheiterte damit aber nun vor Gericht.
Das Landgericht (LG) Braunschweig hat am Dienstag die Staatshaftungsklage des Unternehmens Deiters & Florin aus Hamburg-Bergedorf abgewiesen. Der Hersteller forderte Schadenersatz von einer Million Euro vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Der Betrieb machte einen eklatanten Umsatzeinbruch geltend und kritisierte, dass die in Braunschweig ansässige Behörde die Hersteller unter Generalverdacht gestellt habe. Die EHEC-Epidemie hatte zur Folge, dass 53 Menschen an dem Darmkeim starben und mehr als 4.000 Menschen daran erkrankten.
Im Tenor der 35-seitigen Urteilsbegründung heißt es, dass im vorliegenden Fall die Verbraucherbelange höher bewertet werden müssten. Somit sei die vom Bundesamt herausgegebene Verbraucherwarnung berechtigt gewesen (Urt. v. 20.05.2014, Az. 7 O 372/12).
"Wir sind von dieser Entscheidung sehr enttäuscht", sagte Unternehmensmitinhaber Norbert Deiters der Nachrichtenagentur dpa. Das Unternehmen leide noch heute an den Folgen der vom Bundesamt ausgesprochenen Verbraucherwarnung. Bis heute sei die Ursache für die Epidemie nicht hinreichend geklärt worden, sagte Deiters. Der Umsatz sei zunächst auf Null zurück gegangen. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung werde man prüfen, ob Berufung eingelegt werde.
Die Epidemie war der schwerste Ausbruch einer Infektionskrankheit in Deutschland seit Jahrzehnten. Als Quelle für die Infektionen gelten aus Ägypten importierte Bockshornklee-Samen, aus denen Sprossen gezüchtet wurden.
dpa/una/LTO-Redaktion
LG Braunschweig zu EHEC-Epidemie: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12050 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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