Ein Züchter aus Westfalen hatte dem beklagten Journalisten vorgeworfen, bei einem unerbetenen Besuch auf seiner Farm bei den Tieren für Stress gesorgt zu haben und damit für den Tod von rund 1.400 Nerzen verantwortlich zu sein. Die Bonner Richter wiesen seine Schadensersatzklage am Dienstag ab.
Der Züchter forderte von dem Fernsehjournalisten Schadensersatz in Höhe von 22.000 Euro. Laut Urteil des Bonner Landgerichts (LG) konnte der Mann aber nicht nachweisen, dass die Tiere durch den Besuch des Kamerateams verendeten. Auch hatte kein Mitarbeiter auf der Nerzfarm ein Massensterben beobachtet.
Der 31-jährige Beklagte hatte die Farm im Zuge einer Recherche zu artgerechter Tierhaltung besucht. Der Journalist, der seit vielen Jahren Missstände bei der Massentierhaltung dokumentiert, versteht den Prozess als einen Versuch, ihn in seiner Arbeit einzuschüchtern. Nach dem Urteil kündigte er eine Klage wegen Betrugs gegen den Nerzzüchter an.
tko/LTO-Redaktion
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LG Bonn: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4751 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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