HateAid wird gemeinsam mit der European Union of Jewish Students eine Klage gegen Twitter einreichen. Ziel ist die Entfernung antisemitischer und volksverhetzender Inhalte auf dem sozialen Netzwerk, Twitter sei dabei nicht konsequent genug.
Gemeinsam mit HateAid hat die European Union of Jewish Students (EUJS) am Dienstag beim Landgericht (LG) Berlin eine Klage gegen den Social-Media-Riesen Twitter eingereicht. Sie streben einen Grundsatzprozess an, der wesentliche Verpflichtungen bei der Moderation von Online-Inhalten gerichtlich klären soll.
Twitter hat für die Nutzung der Plattform in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) selbst Regeln und Richtlinien für Inhalte aufgestellt. Darunter finden sich auch Richtlinien zu Hass schürendem sowie missbräuchlichem Verhalten und eine Richtlinie gegen gewaltverherrlichende Inhalte.
Anspruch auf Löschung durch AGB?
Den von HateAid geltend gemachten Unterlassungsanspruch (§§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und damit verbundenen Löschungsanspruch stützen diese vorrangig auf die hauseigenen Twitter-AGB. Durch die Geschäftsbedingungen verpflichte sich Twitter vertraglich zur Löschung von Tweets, die gegen die Regeln und Richtlinien verstoßen, so HateAid. Mit der Klage werde daher eine Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Löschung geltend gemacht.
Konkret beanstandet die Klage antisemitische, volksverhetzenden Tweets, darunter Verharmlosung und Leugnung der Shoah, die nicht gelöscht wurden. Ein Bericht des Center for Countering Digital Hate hat nach Angaben von HateAid 2021 gezeigt, dass an Social-Media-Plattformen gemeldete, antisemitische Beiträge nur unzureichend gelöscht würden. Die Untersuchung habe ergeben, dass 84 Prozent der Beiträge, die antisemitischen Hass enthielten, von den Plattformen nicht weiterverfolgt würden. Twitter habe laut Erhebung nur in elf Prozent der Fälle gehandelt.
"Was beginnt, endet nicht online"
"Twitter hat unser Vertrauen gebrochen. Indem sie die Verbreitung hassvoller Inhalte zulassen, versagt das Unternehmen darin, Nutzer:innen und insbesondere junge Jüd:innen zu schützen. Was beginnt, endet nicht online. Damit kultiviert Twitter realen Hass und Gewalt und missachtet unsere demokratischen Werte", sagt Avital Grinberg, die in ihrer Funktion als Präsidentin von EUJS die Klage einreichte. Teilhabe bedeute für junge Menschen auch, sich online zu engagieren und entfalten zu können. Wenn Jüd:innen durch Antisemitismus und digitale Gewalt aus dem Netz verdrängt würden, werde jüdisches Leben an einem gesellschaftlich relevanten Ort unsichtbar, so Grinberg.
Der Grundsatzprozess soll nun erstmals gerichtlich klären, ob soziale Netzwerke trotz des unverbindlichen Wortlauts ihrer AGB dazu verpflichtet sind, die eigenen Regeln umzusetzen.
ku/LTO-Redaktion
Löschung antisemitischer Inhalte: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50877 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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