Wegen der Umbuchung einer privaten Flugreise auf Kosten seines Arbeitgebers hat der Schatzmeister der AfD-Fraktion seinen Job verloren. Das LAG Berlin-Brandenburg ließ am Donnerstag die außerordentliche Kündigung durchgehen.
Weil er sich Chancen auf den Posten des Fraktionsgeschäftsführers erhoffte, veranlasste der Schatzmeister der AfD-Bundestagsfraktion die Umbuchung einer privaten Flugreise auf Kosten seines Arbeitgebers, um an der Fraktionssitzung zur Wahl des neuen Geschäftsführers teilnehmen zu können. Davon zeigte sich jedenfalls sein Arbeitgeber überzeugt.
Mit dieser Umbuchung handelte sich der Mann sodann flugs eine außerordentliche Kündigung ein, die die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) am Donnerstag für wirksam hielten (Urt. v. 25.07.2019, Az. 63 Ca 14303/18). Es liege der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung nahe, so das Gericht.
Der Mitarbeiter habe mit seinem Reisekostenantrag suggeriert, dass es sich um eine betrieblich veranlasste Tätigkeit gehandelt handelte. Eine solche betriebliche Veranlassung war nach Auffassung des Gerichts aber nicht erkennbar, da die Wahl zum Fraktionsgeschäftsführer nicht in einem Zusammenhang mit den arbeitsvertraglichen Aufgaben des Mannes als Leiter der Finanzabteilung gestanden habe. Auf eine hilfsweise ordentlich ausgesprochene Kündigung müsse der Arbeitgeber entsprechend nicht ausweichen.
tik/LTO-Redaktion
LAG Berlin-Brandenburg zu einem Bundestagsabgeordneten: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36703 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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