Die Kölner Richter haben den vier Angeklagten am Dienstag relativ milde Urteile und ein kurzes Verfahren in Aussicht gestellt. Die Bedingung: Geständnisse und rückhaltlose Aufklärung des spektakulären Fälschungsskandals. Der Hauptangeklagte gestand die Taten daraufhin ein.
Das Quartett soll über Jahrzehnte hinweg mindestens 47 gefälschte Werke von Avantgarde-Künstlern des beginnenden 20. Jahrhunderts in den internationalen Kunstmarkt geschleust und fast 16 Millionen Euro kassiert haben. Dafür leisteten sie sich laut Anklage einen luxuriösen Lebensstil. International bekannte Auktionshäuser und namhafte Kunstexperten fielen auf die Fälschungen von Werken von Max Pechstein, Max Ernst und Heinrich Campendonk herein.
Das Landgericht (LG) Köln stellte den Beschuldigten Gefängnisstrafen von höchstens sechs Jahren und die Einstellung der weiteren Ermittlungen in Aussicht. Voraussetzung seien Geständnisse, die zur "rückhaltlosen Aufklärung" und Erhellung der Hintergründe der Vorwürfe beitrügen, sagte der Vorsitzende Richter Wilhelm Kremer.
Deal: Höchstens sechs statt bis zu zehn Jahren Haft
Das Gesetz sieht für den Anklagevorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs bis zu zehn Jahre Haft vor. Ein Angeklagter, der die Fälschungen hergestellt haben soll, solle im Fall eines Geständnisses nicht mehr als sechs Jahre Haft bekommen, sagte Kremer. Die ebenfalls angeklagte Ehefrau, die die Gemälde an Auktionshäuser lieferte, solle höchstens vier Jahre ins Gefängnis,
der "Cheflogistiker" der Bande, höchstens fünf Jahre. Für die vierte Angeklagte schlug das LG eine zweijährige Bewährungsstrafe und Zahlung von 10.000 Euro vor.
Das Ehepaar soll außerdem fast eine Million Franken, die auf einem Schweizer Konto lagern, an die Kölner Gerichtskasse zahlen. Das Gericht stellte außerdem die Einstellung der weiteren Ermittlungen in mehr als 30 Fällen in Aussicht. Die Anklage gründet sich auf bisher 14 nachgewiesene Fälschungen. Ferner ist wegen verminderter Fluchtgefahr bei strengen Auflagen die Aufhebung der seit mehr als einem Jahr andauernden Untersuchungshaft der drei Hauptbeschuldigten möglich.
Der Hauptangeklagte hat inzwischen ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Alle Bilder habe er allein gemalt. Er habe auch die Entscheidungen getroffen, wie, wo und zu welchen Preisen die Bilder verkauft werden sollten.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Kunstfälscher-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4404 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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