Der Präsident des BGH, Klaus Tolksdorf, hat sich kritisch geäußert zum Vorschlag des Präsidenten des BVerfG Andreas Voßkuhle, die mündlichen Verhandlungen des BVerfG für TV-Kameras zu öffnen. Er befürchtet eine "Überöffentlichkeit".
Die Idee des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), mit der Fernsehübertragungen von mündlichen Verhandlungen Fernsehgerichtsshows à la Barbara Salesch etwas entgegenzusetzen, sei nicht der richtige Weg. "Mit Gerichtsshows können und wollen wir nicht konkurrieren", sagte Tolksdorf der Süddeutschen Zeitung. "Wir wollen keine Schauprozesse und deshalb auch keine Kameras während der Verhandlung."
Kameras im Gerichtssaal könnten möglicherweise die am Gerichtsverfahren Beteiligten beeinflussen, was einen ordentlichen Gang der Verhandlung und die Wahrheitsfindung deutlich erschweren würde. Darüber hinaus sieht Tolksdorf die Gefahr, dass anstatt eines sachlichen Austauschs von Argumenten die Außenwirkung in den Vordergrund rücke. Zudem fänden die Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) oft auf einem hohen, abstrakt juristischen Niveau statt, dem selbst viele Juristen kaum folgen könnten. Für die breite Allgemeinheit seien die Verhandlungen in der Regel kaum verständlich. Umso wichtiger sei es, dass die Entscheidungen der Öffentlichkeit verständlich vermittelt würden.
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Klaus Tolksdorf zum Voßkuhle-Vorschlag: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2044 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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