Fast alle großen Zeitungsverlage sind sich einig, dass Deutschland keine staatsfinanzierte Presse braucht. Deshalb gehen sie jetzt gerichtlich gegen die "Tagesschau-App" vor: Diese enthalte zu viel Text ohne Sendungsbezug und mache den Pressehäusern Konkurrenz.
Gestützt wird die vor dem Landgericht Köln erhobene Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der den öffentlich-rechtlichen Sendern verbietet, presseähnliche digitale Inhalte ohne konkreten Bezug zu einer Sendung zu verbreiten. Der Schritt vor Gericht sei nötig geworden, weil die Kontrollgremien und Aufsichtsbehörden der Sender die Verstöße gegen den Staatsvertrag nicht verhindern, sondern sogar billigen, so die Verlage.
Gleichzeitig wies der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Europäische Wettbewerbskommission darauf hin, dass es einen "grundsätzlichen Mangel an einer effektiven Kontrolle der Gebührensender" gebe. Der so genannte Drei-Stufen-Test im Zuge eines EU-Beihilfeverfahren habe dies deutlich gemacht.
Zu den Klägern gehören auch die Verlage der Zeitungen "Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Süddeutsche Zeitung", "DIE WELT", "Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Kölner Stadt-Anzeiger", "Rheinische Post", "Ruhr Nachrichten" und "Flensburger Tageblatt".
ssc/LTO-Redaktion
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Klage gegen Tagesschau-App: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3557 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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