Im Streit um die landeseigenen Corona-Testzentren unterlag Berlin vor Gericht. Das KG hat am Dienstag Entscheidungen der Vergabekammer bestätigt, wonach die Auftragsvergabe für den Betrieb der Teststellen rechtswidrig war.
Die Vergabe von Corona-Testzentren in Berlin war rechtswidrig. Das hat der Vergabesenat des Kammergerichts (KG) entschieden (Beschl. v. 10.05.2022, Az. Verg 1/22 und Verg 2/22).
Mit dem Betrieb der landeseigenen Testzentren hatte Berlin 2021 das Unternehmen 21DX aus München beauftragt. Die Berliner Vergabekammer als zuständige Behörde hatte jedoch im vergangenen Januar die Auftragsvergabe als rechtswidrig kritisiert. Sie beanstandete, dass zuletzt nur das Angebot von 21DX eingeholt worden sei. Insbesondere hätten die Referenzen einer der Konkurrentinnen die Voraussetzungen des Landes Berlin ebenso erfüllt, so die Vergabekammer.
In dem anderen Verfahren ging es um den Betrieb von zwölf landeseigenen Testzentren, der vom Dezember 2021 bis März 2022 geplant war. Das Land erteilte den Zuschlag an ein Unternehmen und sagte dessen Konkurrentin mit der Bgeründung ab, sie weise nicht die notwendigen referenzen vor. Die Vergabekammer war auch hier anderer Ansicht.
In beiden Fällen bestätigte das KG nun die Ansicht der Vergabekammer als erste gerichtliche Instanz. Auch das vom Land Berlin vorgebrachte Argument, die Zeit habe gedrängt, ändere an der Rechtswidrigkeit der Vergabe nichts.
cp/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Kammergericht: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48406 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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