Der Brandenburger Landtagsabgeordnete Andreas Kalbitz hat im Streit um seine Parteimitgliedschaft in der AfD eine weitere Niederlage eingesteckt. Auch das Kammergericht ist davon überzeugt, dass sein Rauswurf rechtmäßig war.
Der rechtsextreme ehemalige AfD-Politiker Andreas Kalbitz bleibt weiter parteilos. Seine Klage auf Feststellung, dass er weiterhin Mitglied der AfD sei, war auch in zweiter Instanz im Berufungsverfahren beim Kammergericht (KG) in Berlin erfolglos, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (Beschl. v. 16.11.2022, Az. 7 U 36/22).
Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Sommer 2020 für nichtig erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht Kalbitz wie Thüringens AfD-Chef Björn Höcke als zentrale neurechte Akteure.
Bereits das Landgericht (LG) Berlin hatte seine Klage im April 2022 abgewiesen. Kalbitz habe in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern in Bayern verschwiegen. Daher sei die Zustimmungserklärung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar, befand das LG. Seine Feststellungsklage sei daher unbegründet.
Entscheidung im schriftlichen Verfahren
Das KG sah das genauso. Wie das Gericht mitteilte, wies es die Berufung im schriftlichen Verfahren gemäß § 522 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) zurück. Der 7. Zivilsenat sei einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung besitze, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil erfordere und auch eine mündliche Verhandlung nicht geboten sei.
Kalbitz hatte in der Berufung seine Klage erweitert und zusätzlich beantragt, die AfD zu verurteilen, an ihn einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen. Auch dieser Antrag blieb ohne Erfolg. Die Klageerweiterung verliere mit der Entscheidung über die Zurückweisung der Berufung ihre Wirkung, so das KG.
Die Chancen stehen gut, dass der Rechtsstreit um Kalbitz Mitgliedschaft in der AfD mit der Entscheidung des KG ein Ende gefunden hat. Bei der Zurückweisung im schriftlichen Verfahren ist eine gleichzeitige Zulassung der Revision ausgeschlossen. Kalbitz könnte zwar Beschwerde gegen die unterbliebene Revisionszulassung beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen, diese würde aber Beschwerde eine Beschwer von 20.000 Euro erfordern. Ob dieser Wert vorliegend erreicht ist, wäre vom BGH zu entscheiden.
acr/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
Kammergericht entscheidet Streit um Parteimitgliedschaft: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50202 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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