Deutschland kehrt zurück zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die entsprechende Neuregelung auf den Weg gebracht.
Nach dem neuen Gesetz können Telekommunikationsanbieter IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen maximal zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Die Inhalte der Kommunikation sind nicht zur Speicherung vorgesehen.
Nach dem Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dürfen die Behörden die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern - etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten - dürfen nicht verwertet werden.
Die Telekommunikationsfirmen sollen verpflichtet werden, bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, dazu einen Server im Inland zu benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.
"Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewahrt"
Maas hatte sich lange gegen die Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung gesperrt und über Monate mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) um das Thema gerungen. Am Mittwoch aber verteidigte der Justizminister die neuen Regelungen: "Die Speicherfristen sind weit kürzer, der Zugriff auf die Daten deutlich schwerer als zuvor." Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit werde gewahrt, gerichtliche Vorgaben würden eingehalten. "Ich kann die Skepsis einiger Netzpolitiker durchaus nachvollziehen", räumte der SPD-Politiker ein. Maas betonte aber: "Was wir jetzt beschließen, ist nicht die alte Vorratsdatenspeicherung, wie sie sich viele Sicherheitspolitiker gewünscht haben." Herausgekommen sei ein vernünftiger Kompromiss.
Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hoch umstritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die EU-weiten Vorgaben dazu 2014 gekippt - wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Nach dem EuGH-Urteil lagen die Pläne zunächst auf Eis. Nach den jüngsten Terroranschlägen - und nachdem klar war, dass die EU-Kommission selbst keine neue Richtlinie dazu erarbeiten würde - war in der Koalition der Druck gestiegen, dass Deutschland eine eigene Neuregelung einführt.
Oppositionspolitiker, Netzaktivisten und Datenschützer kritisieren das Vorhaben vehement, Kritiker halten sie sogar für verfassungswidrig.
dpa/una/LTO-Redaktion
Vorratsdatenspeicherung: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15659 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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