Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Ermittlungsverfahren mit Telekommunikationsüberwachung um fast 13 Prozent zurückgegangen. Zugleich stieg die Erfolgsquote bei der Gewinnung beweiskräftiger Erkenntnisse von 83,5 Prozent im Jahr 2009 auf jetzt rund 85 Prozent, teilte Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) am Dienstag in Düsseldorf mit.
"Bei schweren Straftaten ist die Telekommunikationsüberwachung nach wie vor ein unverzichtbares und effizientes Mittel, das die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen mit hoher Erfolgsquote maßvoll einsetzen", erklärte der Minister.
Nach seinen Angaben sank die Zahl der Verfahren, in denen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen Telekommunikationsüberwachungen angeordnet wurden, gegenüber dem Vorjahr um 12,93 Prozent auf 458 (2009 waren es noch 526 Verfahren). Dies zeige, wie verantwortungsbewusst die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen (NRW) unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit diesem Ermittlungsinstrument umgingen, betonte der SPD-Politiker.
Insgesamt über eine Millionen Ermittlungsverfahren
Das Verhältnis zur Gesamtzahl von 1.068.239 gegen namentlich bekannte Beschuldigte geführter Ermittlungsverfahren sei äußerst gering. Statistisch gesehen entfalle auf jeweils 2.332 Ermittlungsverfahren lediglich eines mit Telekommunikationsüberwachung. In den 458 Verfahren ergingen insgesamt 1.441 Erst- und 160 Verlängerungsanordnungen. 217 der Überwachungsanordnungen betrafen Festnetztelekommunikation, 1.405 Mobilfunktelekommunikation und 42 Internettelekommunikation.
Einsatzschwerpunkte der Telekommunikationsüberwachung war nach den Worten des Justizministers erneut die Verfolgung schwerer Betäubungsmitteldelikte und der organisierten Kriminalität. Allein auf diese Deliktsgruppen entfielen rund 52 Prozent der Überwachungsanordnungen. Mord und Totschlag waren in 56 Fällen (rund 3,89 Prozent) Anlass.
tko/LTO-Redaktion
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Justiz NRW: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3608 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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