Einige Bundesländer schlagen vor dem Hintergrund der Globalisierung vor, Gerichtsverhandlungen in Wirtschaftsangelegenheiten zukünftig auch in Englisch abzuhalten. Sprachexperten äußern sich jedoch skeptisch.
§ 184 Gerichtsverfassungsgesetz schreibt es vor: die Gerichtssprache ist deutsch. Im Mai 2010 hat jedoch der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzesentwurf von Nordrhein-Westfalen beim Bundestag einzubringen, nach dem Englisch als mögliche Gerichtssprache vorgesehen ist. Entschieden wurde über diesen Entwurf noch nicht.
Skeptisch zu diesem Vorhaben äußerte sich Sprachwissenschaftlerin Uta Seewald-Heeg. Die Vorsitzende der Neuen Fruchtbringenden Gesellschaft zu Köthen, einer Gesellschaft, die sich der Pflege der deutschen Sprache in allen Bereichen des Lebens verschrieben hat, sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Eine Rechtsordnung ist etwas, das sich aus der Sprache des jeweiligen Rechtsraumes ergibt, Recht und Sprache sind daher miteinander ganz eng verknüpft".
Englisch als Gerichtssprache berge viele Risiken, so die Seewald-Heeg. Nicht nur müssten alle Prozessbeteiligten, vom Richter bis zum Protokollanten, hervorragendes Englisch sprechen. Vielmehr komme es vor Gericht auf jede sprachliche Nuance an, weshalb derzeit auch besonders geschulte und angesichts der besonderen Verantwortung sogar vereidigte Dolmetscher im Einsatz seien. Auch der Grundsatz der öffentlichen und jedermann zugänglichen Verhandlungen würde so möglicherweise umgangen.
Justiz: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2020 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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