Nach wiederholten Gewaltexzessen in Berliner U-Bahn-Stationen dringt die CDU auf die schnelle Einführung eines so genannten Warnschussarrests für junge Täter. Er soll bei einer ansonsten zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe angeordnet werden können und maximal vier Wochen dauern.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings sagte: "Es muss der Vergangenheit angehören, dass Jugendliche ihre Bewährungsstrafen als Trophäen vorzeigen."
Der Politiker betonte gegenüber der "Welt" am Dienstag, dass junge Täter mit dem Warnschussarrest konkret erfahren sollten, was es bedeute, hinter Gittern zu sitzen. Damit würden sie zu Beginn der Bewährungszeit deutlich die Folgen weiterer Gesetzesverstöße spüren. Die Maßnahme gilt insoweit als "gelbe Karte".
Eine Sprecherin von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bestätigte, dass das Ministerium an einem entsprechenden Gesetzesentwurf arbeitet. Union und FDP hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen Warnschussarrest einzuführen. Ebenso vereinbarten die Parteien damals, die Höchststrafe bei einer Verurteilung wegen Mordes nach dem Jugendstrafrecht für Heranwachsende von zehn auf fünfzehn Jahre anzuheben.
Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP) bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, das Ministerium arbeite daran, künftig "in engen Grenzen auch die Möglichkeit eines Arrests" neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zuzulassen. Stadler warnte aber davor, immer wieder neue Gesetze zu fordern. Wichtiger seien gut ausgebildete Jugendrichter, die die richtigen Worte fänden und in einem Urteil genau die Möglichkeiten wählten, die den Jugendlichen wieder auf den richtigen Weg zurückholten.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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Jugendkriminalität: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3125 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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