Nachdem das BayObLG Boatengs Verurteilung aufgehoben hatte, wird der Prozess vor dem Landgericht München I zurückverwiesen neu aufgerollt. Für die neue Berufungsverhandlung hat das Gericht sechs Verhandlungstermine festgesetzt.
Die 23. Strafkammer des Landgerichts (LG) München I hat nunmehr Termine für die Berufungshauptverhandlung in dem Verfahren gegen Jérôme Boateng bekanntgegeben. Die Hauptverhandlung beginnt am 14. Juni 2024. Es wurden außerdem bis Mitte Juli fünf weitere Termine im Wochenrhythmus bestimmt.
Das Amtsgericht (AG) München hatte den Angeklagten am 9. September 2021 wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro verurteilt (Urt. v. 09.09.2021, Az. 833 Ds 257 Js 200142/18). Eine Berufungskammer des LG hatte das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben und den Angeklagten wegen zwei Fällen der Körperverletzung und der Beleidigung zum Nachteil seiner ehemaligen Lebensgefährtin verurteilt (Urt. v. 02.11.2022, Az. 25 Ns 257 Js 200142/18). Das Urteil lautete auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro.
Auf die Revision des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft sowie der Nebenklägerin hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) im September 2023 das Urteil des LG mitsamt der zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LG München I zurückverwiesen (Urt. v. 21.09.2023, Az. 206 StRR 112/23). Der Grund: Nach Ansicht des BayObLG hatte das LG in der Verhandlung einen Befangenheitsantrag von Boatengs Verteidigung zu Unrecht abgelehnt.
cho/LTO-Redaktion
Strafverfahren gegen Jérôme Boateng: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54243 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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