Das Finanzamt hatte den Globalisierungsgegnern von Attac 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen. Das Bündnis sei zu politisch. Vor dem FG in Hessen konnten die Aktivisten nun aber einen Sieg verbuchen.
Juristischer Erfolg für die Globalisierungskritiker von Attac: Das Frankfurter Finanzamt hatte der Organisation 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen, weil Attac zu politisch sei. Das Hessische Finanzgericht (FG) in Kassel entschied am Donnerstag jedoch, dass Attac in seiner Satzung und seiner Geschäftsführung gemeinnützig arbeite (Urt. v. 10.11.2016, Az. 4 K 179/16). Eine Revision ließ es nicht zu.
Der Entzug der Gemeinnützigkeit hatte für Attac praktisch bedeutet, dass es keine Spendenquittungen mehr ausstellen durfte. Geldgeber können deshalb ihre Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Der Verein finanziert seinen 1,5 Millionen Euro großen Etat zu mehr als 90 Prozent aus Beiträgen und Spenden.
"Das Urteil ist eine Ohrfeige für das Finanzamt und ein Sieg für die Zivilgesellschaft", sagte Attac-Sprecherin Frauke Distelrath. Attac-Anwalt Till Müller-Heidelberg hatte argumentiert, dass laut Gesetz nur Parteipolitik von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen sei. "Politische Arbeit gehört zwingend zur Gemeinnützigkeit", sagte er. Auch Vereine wie die Arbeiterwohlfahrt oder der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) würden politische Forderungen stellen.
Ein Vertreter des Frankfurter Finanzamtes erklärte: "Es hat keine Verschwörungen gegen Attac gegeben. Vielmehr waren wir seit 2007 mit einem Störgefühl unterwegs." Von 2010 bis 2012 habe seine Behörde Material gesammelt, um die Gemeinnützigkeit zu überprüfen. Attac ist mit Protesten gegen die Europäische Zentralbank (EZB) sowie Forderungen nach einer Finanztransaktionssteuer bekannt geworden. Das 2000 gegründete Bündnis für Deutschland hat nach eigenen Angaben mehr als 29.000 Mitglieder.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Erfolg für Globalisierungskritiker: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21122 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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