Trotz zahlreicher Anzeigen werden im Fall Mollath keine Ermittlungen gegen bisherige Verfahrensbeteiligte eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft, wie Sprecher Georg Freutsmiedl am Montag in München sagte.
Es gebe "keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht gegen irgendeinen der Beteiligten", sagte Freutsmiedl. Bei den Ermittlungsbehörden waren Anzeigen gegen Richter, Staatsanwälte, Gutachter, Ärzte, die damalige Ehefrau Gustl Mollaths sowie Verantwortliche der HypoVereinsbank eingegangen.
Die Beschuldigten haben nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft nicht vorsätzlich darauf hingewirkt, Mollath seiner Freiheit zu berauben oder ihn fälschlich verurteilen zu lassen. Zwar rechtfertigten "die vorgebrachten und zum Teil auch berechtigten Vorwürfe am Gang des Verfahrens und an einzelnen Prozesshandlungen der befassten Richter durchaus inhaltliche Kritik". Ein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten ergebe sich daraus aber nicht.
Unstimmigkeiten und Fehler habe es etwa gegeben, als Mollath der Unterbringungsbefehl zu spät eröffnet wurde oder das Gericht im Urteil falsch schilderte, wie Mollath angeblich festgenommen wurde. Zahlreiche Vorwürfe seien aber strafrechtlich bereits verjährt.
Mollath-Verfahren wird neu aufgerollt
Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath soll am 7. Juli am Landgericht Regensburg beginnen. Der 57-Jährige muss sich erneut wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben. Nach sieben Jahren in der Psychiatrie war Mollath im vergangenen Sommer entlassen worden. Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete damals eine neue Hauptverhandlung an.
Die Nürnberger Richter begründeten ihre Entscheidung mit Zweifeln an einem ärztlichen Attest, in dem eine Nürnberger Praxis Mollaths damaliger Frau Verletzungen nach den angeblichen körperlichen Misshandlungen bescheinigt hatte. Der Vorwurf, habe seine damals bei der HypoVereinsbank beschäftigte Ehefrau im Streit um angebliche Schwarzgeldgeschäfte geschlagen, fußte maßgeblich auf ebendiesem Attest.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Causa Mollath: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11694 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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