Sechs Geschäftsführer verschiedener Gesellschaften und Unternehmen sollen im internationalen Handel mit Emissionsrechten fast eine viertel Milliarde Euro an Umsatzsteuern hinterzogen haben. Die GStA Frankfurt hat nun Anklage erhoben.
Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Frankfurt legt den Angeschuldigten in der über 500 Seiten umfassenden Anklage einen im Rahmen eines "Steuerkarussells" verursachten Gesamtsteuerschaden in Höhe von 230 Millionen Euro zur Last.
Sie sollen zwischen September 2009 und April 2010 arbeitsteilig und als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Steuerhinterziehung verbunden hat, den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht und dadurch Umsatzsteuern in großem Ausmaß verkürzt zu haben.
Für ihren Steuerbetrug sollen die Angeschuldigten eine im deutschen Umsatzsteuerrecht bis zum 30. Juni 2010 bestehende Regelung zu Nutze gemacht haben, indem sie Emissionsrechte durch deutsche Gesellschaften von ausländischen Gesellschaften bezogen und zum Zwecke der Umsatzsteuerhinterziehung über eine Kette zwischengeschalteter Gesellschaften weiterveräußerten.
Die die Emissionsrechte nach Deutschland einführende Gesellschaft soll dabei regelmäßig weder eine Umsatzsteuererklärung abgegeben noch die geschuldete Umsatzsteuer abgeführt haben, wobei die als letztes Kettenglied eingeschaltete inländische Gesellschaft nach einer regelmäßig erfolgten Weiterveräußerung der Zertifikate ins Ausland vom Finanzamt die Umsatzsteuer erstattet erhielt.
Die jetzt erhobene Anklage ist erst der Anfang: Die GStA ermittelt gegen weitere knapp 170 Beschuldigte, darunter auch Mitarbeiter der Deutschen Bank AG.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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GStA Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2913 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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