Zurzeit läuft ein EU-Kartellverfahren gegen den Internet-Riesen Google. Dieser versucht nun mit Verpflichtungszusagen die Einstellung der Untersuchungen zu bewirken. Die Europäischen Presseverbände zeigen sich jedoch unbeeindruckt und bezeichnen Googles Vorschläge als "offensichtlich ineffektiv".
Presseverleger im gesamten EU-Raum fordern den Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia in einer gemeinsamen Erklärung auf, die von Google eingereichten Vorschläge, die den Vorwurf des Marktmissbrauchs beseitigen sollen, abzuweisen. Die Verleger weisen darauf hin, dass die Lösungen "offensichtlich ineffektiv" seien. In dem Kartellverfahren wird geprüft, ob das Unternehmen in seiner Suchmaschine eigene Dienste bevorzugt behandelt.
"Wenn Google nicht umgehend grundlegend verbesserte Vorschläge präsentiert, rufen wir die Kommission auf, alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente zu nutzen", zeigt sich Prof. Dr. Hubert Burda empört über die bisher unterbreiteten Vorschläge des Unternehmens. Der Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) fordert eine "faire und diskriminierungsfreie Suche mit gleichen Kriterien für alle Webseiten."
Google hat nun angeboten, bevorzugte Links zu den eigenen Diensten entsprechend zu kennzeichnen. Dieser Vorschlag beseitige aber nicht den Hauptvorwurf, meinen die Presseverleger. Im Gegenteil unterstreiche er nur noch die beherrschende Stellung des Unternehmens. Denn es bestehe weiterhin die Möglichkeit, gesponsorte Dienste höher und anschaulicher zu platzieren. Die Kennzeichnungslösung führe allenfalls den Google-Diensten selbst mehr Klicks zu und verfestige die marktbeherrschende Stellung, heisst es in der Erklärung der Presseverleger.
Die EU-Kommission verhandelt seit 2012 mit Google über eine Einigung. Sie hat Beschwerdeführer und interessierte Parteien bis zum 27. Juni 2013 zu einer Stellungnahme aufgefordert, danach will sie entscheiden.
una/LTO-Redaktion
Missbrauchsverfahren gegen Google: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9017 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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