Das Bundeskartellamt sieht die Online-Plattform von ARD und ZDF "Germany's Gold" kritisch. Mehrere Gesellschaften der öffentlichen Rundfunkanstalten hatten im April 2012 zusammen mit elf weiteren Produktions- und Rechtehandelsunternehmen die Plattform gegründet. Das Bundeskartellamt hat den beteiligten Unternehmen nun seine wettbewerblichen Bedenken mitgeteilt.
"ARD und ZDF treten als Unternehmer und Wettbewerber auf dem Markt für Video-On-Demand auf und müssen ihre Produkte deshalb auch wie andere Unternehmen unabhängig voneinander vermarkten", so Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes. Nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten würde die gemeinsame Online-Plattform aber insbesondere eine Koordination der Preise und der Auswahl der Videos mit sich bringen.
Darüber hinaus seien sowohl die Mediathek als auch die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und verursachten bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für Video-On-Demand. Noch weitergehende Wettbewerbsbeschränkungen durch kommerzielle Töchter der Rundfunkanstalten könnten nicht hingenommen werden. Zudem sei zu befürchten, dass alternative Plattformen keinen oder nur begrenzten Zugang zu den Videos erhalten werden. In diesem Punkt hätten die Unternehmen aber bereits ihre Zusagenbereitschaft signalisiert.
Die wettbewerblichen Bedenken könnten insgesamt ausgeräumt werden, wenn das Geschäftsmodell einer gemeinsamen Vermarktung aufgegeben und man das Vorhaben auf den Betrieb einer rein technischen Plattform beschränken würde, so Mundt weiter.
Bereits im März 2011 hatte das Bundeskartellamt die geplante Online-Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1 untersagt. Diese Entscheidung hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im August 2012 bestätigt.
mbr/LTO-Redaktion
Online-Plattform von ARD und ZDF: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8304 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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