Bayern droht in der Flüchtlingskrise mit einer Klage vor dem BVerfG, um eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen durchzusetzen. Das kündigte die Staatskanzlei in München am Freitag nach einer Sondersitzung des Kabinetts an.
Falls die Bundesregierung den Flüchtlingszuzug nicht begrenzt, will die Staatsregierung das vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe durchsetzen. Ihr Argument: der Bund gefährde die "eigenstaatliche Handlungsfähigkeit der Länder".
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und sein Kabinett forderten darüber hinaus die Zurückweisung von Flüchtlingen direkt an der deutschen Grenze. Im Falle von Untätigkeit drohte die Staatsregierung mit "anlassbezogenen eigenen Maßnahmen". Details wurden im Kabinettsbulletin nicht genannt. Seehofer kündigte auch ein eigenes bayerisches Integrationsgesetz an.
Die Bundesregierung soll außerdem dafür sorgen, dass Deutschland nach dem Dublin-Abkommen Asylbewerber wieder in die europäischen Länder zurückschickt, die sie zuerst erreicht haben - in den meisten Fällen wären das Griechenland oder Italien. Bis November soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass dort die von der EU beschlossenen "hot spots" zur Erfassung der Flüchtlinge eingerichtet werden. Darüber hinaus forderte die bayerische Staatsregierung, den Nachzug der Familienangehörigen von Bürgerkriegsflüchtlingen einzuschränken.
Angesichts der immensen Flüchtlingszahlen werde man im kommenden Jahr in Bayern mehr als 3.700 neue Stellen in der Verwaltung, bei der Polizei, in der Justiz und an den Schulen schaffen, so Seehofer weiter. Allein im kommenden Jahr hat das Sonderprogramm demnach ein Volumen von 489 Millionen Euro. 1.700 neue Lehrer sollen eingestellt werden.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Flüchtlingskrise: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17162 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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