Wer sich einen Arbeitsplatz mit mehreren Arbeitnehmern teilen muss, kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, entschied das FG Düsseldorf. Verfügt der Mitarbeiter über keinen fixen Platz, bliebe ihm zwangsläufig nur die Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten, so das Gericht.
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf kommt es bei der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitsplatzes darauf an, ob dem Arbeitnehmer ein Platz am Betriebsort "für sämtliche Zwecke" zur Verfügung steht. Im zugrunde liegenden Fall sei der Arbeitnehmer zur Arbeit im "Home-Office" gezwungen gewesen, da andere Mitarbeiter seinen Platz besetzt hatten. Daher könne er die Kosten für sein häusliches Büro absetzen (Urt. v. 23.04.2013, Az. 10 K 822/12 E).
Der Mitarbeiter verfügte im Gebäude seines Arbeitgeber nicht über einen festen Platz. Er war im Außendiest tätig. Sofern er vor Ort war, nutzte er einen der vorhandenen Pool-Arbeitsplätze, die ohne feste Zuordnung zur Verfügung standen. Auf einen solchen konnte der Mann jedoch nicht zugreifen, wenn sämtliche Plätze bereits von anderen Mitarbeitern belegt waren. Mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers wies er beim Finanzamt nach, dass am Betriebssitz im Schnitt für acht Arbeitnehmer nur drei Plätze zur Verfügung standen. Das Finanzamt erkannte seine Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer dennoch nicht an; es war der Ansicht, dem Mann werde ein Arbeitsplatz bereit gehalten.
Das sah das FG Düsseldorf anders. Der Pool-Arbeitsplatz stehe zwar zur Verfügung, jedoch nicht für sämtliche berufliche Zwecke, die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer könnten daher steuerlich geltend gemacht werden. Nach Aussage des Gerichts komme es auch nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung eine Bescheinigung des Arbeitgebers beifügt, die die Platzsituation am Arbeitsort beschreibt.
una/LTO-Redaktion
FG Düsseldorf zum Home-Office: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8853 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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