Biologische Väter erhalten in Deutschland in Zukunft einfacher ein Umgangsrecht mit ihrem Kind, auch wenn die Mutter den Nachwuchs gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. Der Bundesrat billigte die entsprechende gesetzliche Regelung am Freitag.
Bislang konnte der biologische Vater nur dann gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters einen Kontakt erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte. Künftig soll hingegen entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob der Vater ernsthaftes Interesse an seinem Nachwuchs zeigt. Leibliche Väter sollen außerdem ein Auskunftsrecht zu den Lebensverhältnissen des Kindes bekommen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, das Kindeswohl rücke damit stärker in den Mittelpunkt. "Es ist für alle Beteiligten in der Regel keine leichte Situation, wenn es neben den rechtlichen Eltern noch einen leiblichen Vater gibt, der im Leben des Kindes eine Rolle spielen möchte", sagte sie. Das Gesetz biete in diesem Spannungsfeld aber die bestmögliche Lösung.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Bundesrat beschließt mehr Rechte für leibliche Väter: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8875 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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