Telefonnummern von WhatsApp mit Facebook-Konten verknüpfen? Geht doch gar nicht, hieß es bei der Fusion der beiden Internetgiganten. Geht aber doch. Die EU-Kommission sieht sich getäuscht und bittet den US-Konzern zur Kasse.
Facebook soll wegen falscher Angaben bei der Übernahme von WhatsApp 110 Millionen Euro Bußgeld an die EU-Kommission zahlen. Das Bußgeld verhängte die Brüsseler Behörde am Donnerstag. Die 2014 erteilte Genehmigung zur Fusion der beiden US-Internetgiganten wird aber nicht gekippt. Facebook will die Strafe offenbar akzeptieren. "Die heutige Ankündigung bringt die Sache zum Abschluss", erklärte ein Sprecher.
Es geht um die Bündelung von Nutzerdaten zwischen dem Sozialen Netzwerk und dem Messengerdienst, die auch Datenschützer auf die Barrikaden treibt. Nach Angaben von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte Facebook im Antrag auf Genehmigung der Fusion 2014, das Unternehmen sei nicht zum zuverlässigen automatischen Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten beider Dienste in der Lage. Im August 2016 kündigte WhatsApp jedoch genau dies an: Telefonnummern der WhatsApp-Nutzer könnten mit den jeweiligen Facebook-Profilen verknüpft werden.
"Die Kommission hat festgestellt, dass ein automatischer Abgleich der Facebook- und der WhatsApp-Nutzerprofile - entgegen den von Facebook im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens von 2014 gemachten Angaben - bereits im Jahr 2014 technisch möglich war, und dass den Facebook-Mitarbeitern diese Möglichkeit bekannt war", erklärte Vestagers Behörde.
Fehler in den Papieren sei keine Absicht gewesen
Facebook betonte aber: "Wir haben seit den allerersten Kontakten zur Kommission nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und versucht, zu jeder Zeit korrekte Informationen zu liefern." Die Fehler in den Papieren von 2014 seien keine Absicht gewesen, versicherte ein Sprecher. Zudem habe die Kommission bestätigt, dass sie für das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens nicht entscheidend gewesen seien.
Tatsächlich erklärte Vestagers Behörde, Facebooks unrichtige Angaben seien zwar relevant, aber nicht ausschlaggebend gewesen. Die Kommission habe schon damals auch das hypothetische Szenario durchgespielt, dass ein Nutzerabgleich möglich wäre. Der jetzige Beschluss habe deshalb keine Auswirkungen auf die 2014 erteilte Genehmigung.
Die Geldbuße sei aber eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie bei Verfahren zur Fusionskontrolle bei der EU richtige Angaben machen müssten, betonte die Kommissarin. Die Höhe solle abschreckende Wirkung haben. "Die Kommission muss sich beim Erlass ihrer Beschlüsse über die Auswirkungen von Zusammenschlüssen auf den Wettbewerb auf umfassende und präzise Informationen stützen können", erklärte Vestager.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Kommission sieht sich bei Fusionskontrolle getäuscht: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22966 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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