In der EU ist man sich einig und will auch entlang der globalen Lieferketten für menschenwürdige Arbeitsbedingungen sorgen. Die Kommission soll nun den EU-Rechtsrahmen und einen Aktionsplan ausarbeiten.
Erstmals haben sich die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz ausgesprochen. Eine entsprechende Intitative hatte EU-Justizkommissar Didier Reynders eingebracht. Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ratsschlussfolgerungen zum Thema "Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten" eingebracht. Diese haben die 27 Länder am Montag nun einstimmig verabschiedet.
Einig sind sich damit alle Mitgliedstaaten darüber, dass die Kommission einen Vorschlag erarbeiten soll, der den EU-Rechtsrahmen für unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten festlegt. Außerdem soll sie einen Aktionsplan vorlegen, der einen verbindlichen Sorgfaltsstandard mit Unterstützung für europäische Unternehmen kombiniert.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht in dem Beschluss einen großen Erfolg und betont: "Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen haben im 21. Jahrhundert nirgends in der Welt mehr einen Platz und gehören entschlossen bekämpft. Die Europäische Union trägt als Friedensprojekt und als weltweit größter Binnenmarkt eine besondere Verantwortung für gute Arbeit weltweit."
Trotz des Widerstandes von deutschen Wirtschaftsverbänden soll Deutschland noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz bekommen. In der Schweiz ist hingegen am Sonntag ein Referendum zu der ähnlich gelagerten Konzernverantwortungsinitiative knapp gescheitert.
vbr/LTO-Redaktion
Rückenwind für das Lieferkettengesetz: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43612 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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